Die Stiftung

Am 6. März 2008 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Vogthof-Förderstiftung anerkannt.

Sie erfüllt die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit.
Die Stiftung hat in doppelter Hinsicht Bedeutung: fortlaufende Förderung des Vogthof-Trägervereins, also unmittelbarer Einsatz von zugeflossenen Zuwendungen und Zukunftssicherung durch dauerhafte, sichere und gewinnbringende Anlage des Stiftungsvermögens. Die fortlaufende Förderung ist ähnlich zu sehen wie die des ehemaligen Förderverein Vogthof, wobei durch die vorgeschriebene strenge Stiftungsaufsicht eine besondere Bonität gegeben ist.

Die Zukunftssicherung hat insbesondere im Zusammenhang mit dem Thema „Älterwerden“ besondere Bedeutung.

Die auf dem Vogthof lebenden Betreuten haben mit zunehmendem Alter einen wachsenden Hilfebedarf, während sich die ergänzenden Hilfsmöglichkeiten der Eltern abbauen.

Zustiftungen zum Stiftungsvermögen sind erbeten, um aus den Erträgen eines anwachsenden Stiftungsvermögens den jeweils gegebenen zusätzlichen Hilfebedarf zu decken.

DIE STIFTUNG MÖCHTE DEM VOGTHOF ZU EINER DAUERHAFTEN QUALITÄTSVERBESSERUNG IN DER BETREUUNG DER BEHINDERTEN BEWOHNER HELFEN. DESHALB SIEHT DIE STIFTUNGSSATZUNG UNTER ANDEREM VOR: „BEI DER WEITERLEITUNG VON ZUWENDUNGEN SOLL DIE FÖRDE­RUNG VON MASSNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LEBENSQUA­LITÄT DER BETREUTEN BESONDERE BEACHTUNG FINDEN.“

WENN SIE UNS EINEN STIFTUNGSBEITRAG ZUWENDEN ODER SPENDEN MÖCHTEN:

VOGTHOF FÖRDERSTIFTUNG

IBAN: DE24 4306 0967 4039 1931 00
BIC: GENODEM1GLS
GLS Bochum

Flyer-Stiftung 2024-01_2-Seiten pdf

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